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06 July 2023

Zehntausende Geduldete beantragen den Chancenaufenthalt

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Seit der Inkraftsetzung des Chancenaufenthaltsgesetzes zum Beginn dieses Jahres haben bis dato fast 49.000 Menschen in Deutschland den Antrag auf einen so genannten "Probe-Aufenthaltstitel" gestellt, wie eine Umfrage des Mediendienstes Integration unter den Bundesländern ergab. Bislang wurden etwa 17.000 dieser Anträge bewilligt, während etwa 2.100 Anträge abgelehnt wurden, so die Ergebnisse einer Umfrage des Medienverbands unter den Bundesländern. Juristen weisen darauf hin, dass die Nutzung des neuen Rechts stark von der Informationsverbreitung durch die verantwortlichen Behörden in den verschiedenen Bundesländern abhängt.

Das Chancenaufenthaltsgesetz trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und zielt darauf ab, Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger geduldet in Deutschland lebten, zusammen mit ihren Familienmitgliedern die Chance auf einen probeweisen Aufenthalt zu ermöglichen. Innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten haben sie die Möglichkeit, die Kriterien für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Falls sie dies nicht erreichen, kehren sie in den Status der Duldung zurück.

Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses probeweisen Aufenthaltsrechts umfassen eine Duldung von mindestens fünf Jahren in Deutschland, ein strafrechtlich unbelastetes Vorleben und das Nicht-Vorhandensein von Täuschungen bezüglich der eigenen Identität. Das Ausländerzentralregister erfasste zum Stichtag etwa 137.000 Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland geduldet waren. Mehr als ein Drittel dieser Menschen hat bereits einen Antrag gestellt.

Die Anzahl der Personen, die bereits den probeweisen Aufenthalt erhalten haben, variiert je nach Bundesland. In Berlin, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben mehr als die Hälfte der potenziell Berechtigten einen Antrag gestellt. In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den meisten geduldeten Menschen mit entsprechender Aufenthaltsdauer (38.460 Personen), hat bisher etwa ein Drittel einen Antrag gestellt.

Die Anzahl der abgelehnten Anträge auf den Probe-Aufenthalt beträgt derzeit rund 2.100. Häufige Ablehnungsgründe waren das Fehlen einer kontinuierlichen fünfjährigen Aufenthaltszeit, strafrechtliche Verurteilungen oder falsche Angaben über die Identität der Antragsteller.

Jurist Niels Blume, Spezialist für Migrationsrecht, unterstreicht die entscheidende Rolle der Informationspolitik in Bezug auf die variierenden Antragszahlen. Trotz rechtlich einfacher Antragstellung sei es entscheidend, ob die betroffenen Personen über die bestehenden Möglichkeiten informiert sind. Fehlinformationen könnten potenzielle Antragsteller abschrecken.

Insgesamt haben zum Stichtag 137.373 geduldete Personen die fünfjährige "Voraufenthaltszeit" erfüllt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle durch das Chancenaufenthaltsgesetz ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten werden. Nach dem 18-monatigen probeweisen Aufenthalt müssen sie eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen, um ein anschließendes Bleiberecht zu erlangen.

Engelhard Mazanke, Leiter des Berliner Landesamts für Einwanderung, erklärt, dass es kaum möglich sei, eine Prognose darüber zu stellen, wer letztendlich langfristig von dem Chancenaufenthaltsgesetz profitieren wird. In der Gesetzesbegründung wurde davon ausgegangen, dass nur etwa 98.000 Personen überhaupt einen Antrag auf das Chancenaufenthaltsrecht stellen und letztlich nur 33.500 Personen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten werden.

Mit Blick auf die Integration zielt der Chancenaufenthalt darauf ab, Geflüchteten die Chance zu geben ihr Leben in Deutschland zu verstetigen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und so letztlich einen entscheidenden Schritt in Richtung einer dauerhaften Integration zu gehen.

Details

Publication dates
Geographic area
Deutschland
Source
Posted by
Marie Bayat
Country Coordinator

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