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28 June 2022

Ungleiche Familienbeihilfe in Österreich europarechtswidrig

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in einem Urteil Anfang Juni 2022 fest, dass die von Österreich 2019 eingeführte sogenannte Indexierung der Familienbeilhilfe EU-rechtswidrig ist. Damit ist gemeint, dass sich die Höhe der finanziellen staatlichen Unterstützung für im EU-Ausland lebende Kinder am dortigen Einkommensniveau orientiert. Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass eine solche gesetzliche Regelung, bei der die Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für Unionsbürger:innen je nach Wohnort der Kinder unterschiedlich und damit zum Teil auch deutlich niedriger ist, als für Eltern von Kindern, die in Österreich leben, gegen Europarecht verstoße. 

"Der Gerichtshof stellt fest, dass die streitige österreichische Regelung, soweit sie eine Anpassung der Familienleistungen nach Maßgabe des Wohnstaats der Kinder des Begünstigten vornimmt, gegen die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Europäische Kommission hatte die Regelung im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahren vor den EuGH gebracht, dieser gab der Klage der Kommission in vollem Umfang statt. Die österreichische Regelung trifft vor allem Grenzgänger:innen, die genauso in das System der Sozialleistungen einzahlen wie österreichische Arbeitnehmer:innen. Daher liegt eine ungerechtfertigte indirekte Diskriminierung nicht-österreichischer Arbeitnehmer:innen vor. Österreich muss die Regelung nun anpassen. Betroffene werden eine Nachzahlung in Höhe der rechtswidrigen Kürzungen fordern können.

Diese Regelung der Familienbeihilfe war bei der Einführung 2019 ein Prestigeprojekt der damaligen österreichischen Bundesregierung, einer Koalition aus der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ. Die Regierung wollte mit dieser Maßnahme 114 Millionen Euro pro Jahr einsparen; tatsächlich wurden im ersten Jahr jedoch nur 62 Millionen Euro weniger ausgegeben, 2020 bereits 87 Millionen Euro und 2021 schließlich 141 Millionen Euro weniger als im Vergleichsjahr 2018. Davon betroffen waren vor allem Familien aus Ost- und Südosteuropa, für die diese Indexierung eine mitunter deutliche Kürzung der Sozialleistung bedeutete.

Die Verurteilung Österreichs durch den EuGH war allgemein erwartet worden, über die Europarechtswidrigkeit der Regelung schien unter Rechtsexpert:innen breite Einigkeit zu bestehen

Details

Publication dates
Geographic area
Österreich
Source
Posted by
Gerd Valchars
Country Coordinator

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