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05 February 2013

Österreich: Neues Staatsbürgerschaftsgesetz ist geplant

Die beiden Regierungsparteien haben sich am Dienstag auf einen gemeinsamen Entwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz geeinigt. Damit soll künftig die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auch schon nach sechs Jahren - und nicht erst wie bisher in der Regel nach zehn Jahren - möglich sein.  Vorgesehen ist künftig ein Dreistufensystem. Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren. Wer ausreichend integriert ist, erhält sie nach zehn Jahren, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, der bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht. Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft grundsätzlich möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau (B2-Level) verfügt. Verfügt der Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Matura-, sondern nur auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen - allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Er muss sich dafür zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben.  Weitere Informationen … 

Beim neuen Entwurf kritisiert der Verfassungsrechtler Joachim Stern von der Universität Wien mehrere Punkte als problematisch. Für verfassungswidrig hält Stern vor allem die Art und Weise, wie uneheliche Kinder zur Staatsbürgerschaft kommen sollen. Insgesamt sei es ein demokratiepolitisches Problem, wenn eine Million Menschen, also 12 Prozent der in Österreich Lebenden, nicht die Staatsbürgerschaft und damit das Wahlrecht hätten, sagt der Verfassungsrechtler. Weitere Informationen …

 

 

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Publication dates
Geographic area
Österreich
Source
Posted by
Norbert Bichl
Country Coordinator

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