Die Regierungskoalition hat Modifikationen am Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung vorgeschlagen, die es bestimmten Asylbewerbern ermöglichen sollen, bei Vorliegen eines Arbeitsangebots in Deutschland zu bleiben. Diese Neuerung betrifft Asylbewerber*innen, die sich zum Stichtag 29. März in laufenden Asylverfahren befanden und die Bedingungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erfüllen. Insgesamt berühren die Änderungen wichtige Aspekte der Arbeitsmarktintegration. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht darin eine Möglichkeit zur „vernünftigen Sortierung“ der Migration.
Vorgestellt wurden die Änderungen von den Fraktionsgeschäftsführer*innen Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP).
Das überarbeitete Gesetz beinhaltet auch eine „Chancenkarte“ für Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die auf der Grundlage eines Punktesystems die Möglichkeit erhalten sollen, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Fachkräfte mit Berufsabschluss und Berufserfahrung dürfen ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland einreisen, und für Personen mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss werden die Einwanderungshürden gesenkt.
Die Ampel-Koalition hat außerdem auf eine Senkung der Mindesteinkommensgrenze für die Blue Card auf etwa 3.500 Euro brutto pro Monat geeinigt. Weitere kleinere Anpassungen sind geplant, um die Perspektiven für Zuwanderer mit der „Chancenkarte“ zu verbessern und Hindernisse für hochqualifizierte Fachkräfte zu reduzieren.
Parallel dazu einigte man sich auf finale Details für ein neues Aus- und Weiterbildungsgesetz, das die Qualifikation der erwerbsfähigen Menschen in Deutschland verbessern soll. Dieses beinhaltet eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen.
Im Bundestag wurden beide Gesetze bereist im Rahmen der ersten Lesung debattiert.
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