MigrantInnen und Flüchtlingen soll der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Nationalrat beschloss das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für aus dem Ausland mitgebrachte Qualifikationen. Dieses setzt dabei zum einen auf Service und Information – etwa durch Schaffung eines Anerkennungsportals und österreichweite Beratungsstellen – und zielt zum anderen auf Beschleunigung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen ab.
Wesentliche Inhalte des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes:
- Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde, Unterlagen, Kosten, etc.
- Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Nutzung bestehender Strukturen.
- Recht auf Bewertung für ausländische Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (wenn keine Gleichhaltung möglich ist).
- Verfahrensfrist von maximal vier Monaten ab Einlangen der vollständigen Unterlagen.
- Alternative Verfahren zur Feststellung der Qualifikationen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, wenn Unterlagen nicht vorgelegt werden können (z. B. durch praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräche, Ersatzbestätigungen, Arbeitsproben).
- Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten als Grundlage für die Betreuung durch das AMS.
- Einheitlich statistische Erfassung durch die Statistik Austria.
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