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15 May 2024

DIW-Wochenbericht: Wohnsitzregelung für Geflüchtete

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In den Jahren 2015 bis 2022 haben rund 2,35 Millionen Geflüchtete in Deutschland Asyl beantragt. Vielen wurde ein permanenter Schutzstatus zuerkannt. So hatten laut Ausländerzentralregister Ende 2022 etwa 1,8 Millionen Menschen mehr einen unbefristeten oder befristeten Aufenthaltstitel mit anerkanntem Schutzstatus als noch Ende 2014.

Der Gesetzgeber hat diesen schutzberechtigten Personen eine Reihe von Einschränkungen bei der Wohnortwahl auferlegt. Zunächst werden alle Geflüchteten für die Dauer ihres Asylverfahrens einer Kommune zugeteilt. Die Verteilung erfolgt formal über den Königsteiner Schlüssel nach Bevölkerung und Wirtschaftskraft. 

Vor dem Hintergrund des damals gestiegenen Zuzugs Schutzsuchender befürchtete der Gesetzgeber, dass die Integrationsinfrastruktur – dazu zählen beispielsweise das Sprachkursangebot vor Ort, die Kapazitäten in Ausländerbehörden und anderen relevanten Verwaltungsstellen oder das ehrenamtliche Engagement vor Ort – durch Umzüge nach erhaltenem Schutzstatus an manchen Orten zu stark beansprucht würde. Um Geflüchtete gleichmäßig zu verteilen und die Integration der Schutzberechtigten zu fördern, trat am 6. August 2016 die sogenannte Wohnsitzregelung in Kraft. Diese legt fest, dass Schutzberechtigte in den ersten drei Jahren nach der Anerkennung des Schutzstatus ihren Wohnsitz grundsätzlich weiterhin am Ort des Asylverfahrens haben müssen.

Der Gesetzgeber legt explizit fest (§ 12a AufenthG), dass die Wohnsitzregelung in den Integrationsbereichen Arbeit, Wohnen, Sprache und Soziales integrationsfördernd sein soll. 

Zentrale Ergebnisse des Berichts:

  • Nach der Wohnsitzregelung müssen Geflüchtete nach Anerkennung ihres Schutzstatus in der Regel mindestens drei weitere Jahre am Ort des Asylverfahrens wohnen.
  • Dadurch ziehen zwar weniger Geflüchtete an stark ausgelastete Orte – allerdings wird durch die Regelung auch die Mobilität all jener eingeschränkt, die nicht dorthin ziehen würden.
  • Berechnungen auf Basis von IAB-BAMF-SOEP-Befragung ergibt, dass Regelung nicht integrationsfördernd, sondern eher integrationshemmend ist, hinzu kommt hoher Verwaltungsaufwand.
  • Die Wohnsitzregelung fördert die Integration nicht und bringt für Geflüchtete etwa auf dem Wohnungsmarkt und auf dem Arbeitsmarkt eher Nachteile mit sich. 
  • Zuzugssperren für besonders stark ausgelastete Orte sind deutlich präziseres Instrument, das bisher aber kaum genutzt wird.

 

DIW Wochenbericht 20 / 2024
Deutsch
(6.42 MB - PDF)
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Details

Authors
Ludger Baba, Marco Schmandt, Constantin Tielkes, Felix Weinhardt, Katrin Wilbert
Geographic area
Deutschland
Contributor type
Akademiker und Experten
Original source
Posted by
Marie Bayat
Country Coordinator

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