Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Integrationsbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, hat im Kabinett den Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“ vorgelegt.
Der Bericht führt wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und zeigt, dass Rassismus viele Menschen in Deutschland betrifft. So erklären laut Nationalem Diskriminierungs- und Rassismusmonitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung insgesamt 90 Prozent der Befragten, dass es Rassismus in Deutschland gibt. Dabei haben 22 Prozent ihn selbst erfahren. Auch die Kriminalitätsstatistiken sprechen dem Lagebericht nach eine klare Sprache: Das Bundeskriminalamt listete 2021 in den Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität 21.964 rechte Straftaten. Darunter waren 1.042 Gewalttaten, von denen zwei Drittel rassistisch motiviert waren.
Der Bericht verdeutlicht, dass Rassismus in Deutschland viele Erscheinungsformen hat und sich in Vorurteilen, Ausgrenzung und Diskriminierung sowie Hasskriminalität zeigt. Kennzeichnend am Rassismus sei dabei, dass bestimmte Gruppen als nicht-zugehörig markiert und als minderwertig, kriminell oder bedrohlich stigmatisiert werden. Eingewanderte, Geflüchtete, Schwarze, Muslime oder Juden, Sinti und Roma sind häufig von Rassismus betroffen.
Die Maßnahmen und Strategien der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus sollen stets Probleme erkennen und benennen, Lösungsansätze entwickeln und in die Tat umsetzen. Der am 14. Dezember 2022 im Kabinett beschlossene Entwurf für das Demokratiefördergesetz enthält erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Stärkung der Demokratie und der Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches Projekte fördert, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, soll einen wichtigen Teil der Arbeit der Bundesregierung ausmachen.
Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, bezeichnete den Lagebericht als „überfällig“. Erstmals mache eine Bundesregierung strukturellen Rassismus zum Thema. Ataman erklärte auch, dass es immer noch Vorschriften und Verwaltungsroutinen gebe, die zu Benachteiligung führen. Sie fordert, das Antidiskriminierungsrecht so zu reformieren, dass es effektiv vor rassistischer Benachteiligung schütze.
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- Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration / Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
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- Deutschland
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- Nationale Verwaltung und Regierung
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